Zweitmeinung

Unter einem ärztlichen Zweitmeinung (auch Second Opinion genannt) versteht man die zweite Begutachtung eines ärztlichen Erstbefundes.

Für viele Patienten bedeutet die ärztliche Zweitmeinung eine wichtige Maßnahme zur transparenten, umfassenden und ausgewogenen Patienteninformation. Nicht zuletzt hilft ein Zweitbefund Patienten, den richtigen Facharzt für eine Diagnose oder Therapie zu finden. Besonders bei chronischen und schwerwiegenden Problemen ist es wichtig, dass ein Mediziner des Vertrauens eingeschaltet wird.

Ebenfalls ist es bei einem auffälligen, bzw. erklärungsbedürftigem Befund, oder wenn der Patient berechtigte Zweifel an einer ersten Feststellung hat, ratsam einen unabhängigen Zweitbefund einzuholen. Viele Mediziner empfehlen diesen Schritt sogar nachdrücklich und haben Verständnis dafür, dass verunsicherte und skeptische Patienten Klarheit wünschen und sich durch eine qualifizierte Zweitmeinung absichern wollen.

Das Einholen einer Zweitmeinung heißt in den meisten Fällen nicht, dass das gesamte diagnostische Verfahren noch einmal von vorne beginnen muss. Der Patient hat Anspruch auf alle Unterlagen und Untersuchungsergebnisse des Erstbefundes. Das Recht des Patienten auf diese Unterlagen ist in den Patientenrechten fest geschrieben. Eine zweite ärztliche Meinung sollte zur Stärkung des bestehenden Vertrauensverhältnisses zwischen behandelndem Arzt und Patient führen.

Sinnvoll ist eine ärztliche Zweitmeinung meist nur dann, wenn sie von einem erfahrenen Spezialisten durchgeführt wird. Patienten könne sich dabei durchaus von ihrem behandelnden Arzt eine Empfehlung geben lassen, oder sich auch vom persönlichen Umfeld beraten lassen.